Allgemeine Angaben für das Angebot für Beschäftigung, Förderung und Betreuung am Tag
- Aufnahme ab dem 18. Lebensjahr
- Betreuungszeiten
Stundenweise, entsprechend dem Betreuungsbedarf, der durch
den Sozialpsychiatrischen Dienst festgelegt wird
- Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII i.V.m. SGB IX
- Die Betreuungskosten können bei entsprechender
Voraussetzung durch das Fallmanagement der
Eingliederungshilfe (Sozialamt) beantragt werden