Allgemeine Angaben für das Betreute Einzelwohnen
- Aufnahme ab dem 18. Lebensjahr
- Betreuungszeiten
- Stundenweise, entsprechend dem Betreuungsbedarf, der durch
den Sozialpsychiatrischen Dienst festgelegt wird
- Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII i.V.m. SGB IX
- Die Betreuungskosten können bei entsprechender Voraussetzung durch das Fallmanagement der
Eingliederungshilfe (Sozialamt) beantragt werden
Betreutes Einzelwohnen
Albert- Kuntz- Straße 46-48
12627 Berlin
Tel. 030 86 31 72 37
Mail: bew@mittendrin-im-wuhletal.de